1. Allgemeines
2. Vertragsschluss
3. Urheberschutz und Nutzungsrechte
4. Honorar
5. Preise
6. Fälligkeit und Zahlung
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
9. Haftung
10. Gestaltungsfreiheit
11. Erfüllungsort
12. Mehr- oder Minderlieferung bei Drucksachenerstellung
13. Geltungsbereich
14. Datenschutz
15. Widerrufsrecht
16. Liefer- und Leistungszeit
17. Bereitstellung von Unterlagen
18. Gewährleistung des Auftraggebers
19. Gerichtsstand
20. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Designer stellt dem Kunden gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts den von ihm angebotenen Entwurf ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese allgemeinen Bedingungen (im folgenden "AGB") sind Bestandteil des zwischen EinickeArt ® und dem Kunden geschlossenen Nutzungsvertrages. Der Kunde erkennt die AGB mit Annahme des Angebots des Designers an. Entgegenstehende oder widersprechende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von EinickeArt ® schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Die AGB zum Nutzungsvertrag können hier jederzeit eingesehen, frei abgerufen und ausgedruckt werden.

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2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch ein Vertragsangebot von EinickeArt ® , das mit der Bereitstellung der Leistungen auf der Website life-sign.net zu angegebenen Preisen (Nutzungsentgelt) vorliegt, und eine Vertragsannahme des Kunden durch Anklicken der jeweiligen Akzeptanzfelder einschließlich der Annahme dieser allgemeinen Bedingungen zum Nutzungsvertrag, wobei der Vertragsschluss unter der aufschiebendenen Bedingung der Zahlung des Nutzungsentgelts (§ ?) durch den Kunden steht.

2.2 Der Kunde erhält, sobald er das Vertragsangebot des Designers angenommen hat, per E-Mail eine Bestätigung über den Vertragsabschluss.

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3. Urheberschutz und Nutzungsrechte

3.1 Das Auftragswerk

Der einem Grafik-Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

3.2 Die Arbeiten (Entwürfe) des Grafik-Designers sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Die Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von EinickeArt ® .

3.4 Alle von EinickeArt ® erstellten Arbeiten unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Arbeiten mit der Zahlung des Regelhonorars.

3.5 Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von EinickeArt ® an Dritte entgeldlich oder unentgeldlich übertragen werden. Ausgenommen sind Veräußerungen, die in Zusammenhang eines Unternehmensverkaufs stehen.

3.6 Nach Übergabe sämtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die erbrachte Leistung in seinem Referenzkatalog mit aufzunehmen.

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4. Honorar

4.1 Der Käufer erwirbt das vollständige Nutzungsrecht mit Zahlung des vereinbarten Honorars.

4.2 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

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5. Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von EinickeArt ® genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Transport-/Versandkosten sind nicht im Preis enthalten.

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6. Fälligkeit und Zahlung

Der Kaufpreis wird unverzüglich mit einer Bestellung und der darauf folgenden Auftragsbestätigung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Überweisung. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der Kaufpreis endgültig bei EinickeArt ® eingegangen ist.

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7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1 EinickeArt ® behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

7.2 Jede Zahlung des Kunden darf EinickeArt ® zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anders lautender Zahlungsbestimmung des Kunden.

7.3 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt ist EinickeArt ® berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern EinickeArt ® nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

7.4 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist EinickeArt ® berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen.

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8. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

8.1 Der Designer steht dem Kunden ggf. für nachträgliche Änderungswünsche zur Verfügung. Solche Änderungswünsche des Kunden sind nicht im vereinbarten Nutzungsentgelt enthalten Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe und andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

8.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen) sind zu erstatten.

8.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.

8.4 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt EinickeArt ® nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

8.5 Soweit EinickeArt ® auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber EinickeArt ® von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

8.6 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

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9. Haftung

9.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von EinickeArt ® nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

9.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Textes und der Daten.

9.3 Soweit EinickeArt ® auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

9.4 Die Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Deligiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an EinickeArt ® , stellt er ihn von der Haftung frei.

9.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von EinickeArt ® nicht ausgeschlossen.

9.6 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen EinickeArt ® ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Die Haftung von EinickeArt ® ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts des Kunden begrenzt.

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10. Gestaltungsfreiheit

10.1 Für EinickeArt ® besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

10.2 Die EinickeArt ® überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Daten, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

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11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von EinickeArt ® .

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12. Mehr- oder Minderlieferung bei Drucksachenerstellung

Eine Mehr- oder Minderlieferung der Druckerei, bis zu 10% der vereinbarten Auflagenhöhe, können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderfertigungen unter 1000kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000kg auf 15%.

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13. Geltungsbereich

Die Angebote und Leistungen von EinickeArt ® erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

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14. Datenschutz

EinickeArt ® wird im Rahmen der Abwicklung von Bestellungen personenbezogene Daten des Kunden erheben, speichern, verarbeiten und übertragen. Dabei werden stets die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, beachtet und bewahrt.

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15. Widerrufsrecht

16.1 Der Besteller hat auf einen zustande gekommenen Kaufvertrag ein Widerrufsrecht. Hiernach ist der Besteller an seine auf den Abschluss des Vertrages mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger innerhalb von zwei Tagen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

jan@einicke.com

oder
Fax: 0211 556523

oder
Jan Einicke, Brend'amourstraße 2a, 40545 Düsseldorf

Die Frist beginnt mit dem Eintreffen der Auftragsbestätigung per E-Mail. Regelmäßig beginnt die 2-Tage-Frist also mit dem darauf folgenden Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung beim Besteller.

16.2 Stornierungskosten fallen nicht an, wenn die Stornierung fristgerecht erfolgt. Bei Stornierungen im weiteren Verlauf der Arbeiten tritt 16.3 in Kraft.

16.3 Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag unberechtigter Weise, so fallen für die Bearbeitung und den entgangenen Gewinn mindestens 50% des Verkaufspreises (Netto) als Entschädigung an. Je nach Projektfortschritt kann bis zu 100% des Verkaufspreises (Netto) in Rechnung gestellt werden.

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16. Liefer- und Leistungszeit

17.1 Die Lieferung einer Bestellung erfolgt zehn Arbeitstage nach Eingang des vereinbarten Honorars.

17.2 Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.

17.3. Liefertermine und Abwicklungszeiträume, die abhängig von der Banküberweisung des Auftraggebers sind, zählen ab Eingangsdatum des Geldes beim Auftragnehmer.

17.4 Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung EinickeArt ® schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommt EinickeArt ® in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn EinickeArt ® Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommet EinickeArt ® bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 17.4 Satz 4 entsprechend.

17.5 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., hat EinickeArt ® nicht einzustehen. In einem solchen Fall ist EinickeArt ® berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach seiner Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

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17. Bereitstellung von Unterlagen

18.1 Entsprechen die vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen nicht den vom Auftraggeber angegebenen Vorgaben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die korrekten Unterlagen nachzureichen. Bei kleinen Abweichungen von den Vorgaben kann nach Absprache mit dem Auftraggeber der Auftragnehmer die Unterlagen für die erforderlichen Arbeiten verändern.

18.2 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, erforderliche Unterlagen nach den Vorgaben des Auftragnehmers zu erbringen, können qualitative Einbußen entstehen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

18.3 Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und werden separat nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

18.4 Die Gefahr eventueller Druckfehler geht nach Freigabe der Druckvorstufe an den Auftraggeber über.

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18. Gewährleistung des Auftraggebers

19.1 Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall die Gewähr für die vom Auftraggeber angestrebten Verwendungszwecke. Alleinig der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eignung der vom Auftraggeber erbrachten Leistungen für seine Zwecke. Im Zweifelsfall muss der Auftraggeber die Eignung anhand von Testdrucken oder -produktionen überprüfen.

19.2 Der Auftraggeber sichert mit der Auftragsvergabe zu, jegliche Rechte Dritter nicht zu verletzten. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von allen wettbewerbsrechtlichen, namens- und markenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

19.3 Nach Übergabe der Arbeiten und der Urheberrechte trägt der Auftraggeber die alleinige, ausschließliche Verantwortung und Haftung. Die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen erbracht, müssen jedoch im Zweifelsfall vom Auftraggeber marken- oder urheberrechtlich überprüft werden.

19.4 Der Auftragnehmer kann keine Gewährleistung auf druck- und dateitechnische Farbabweichungen übernehmen. Insbesondere zwischen RGB- und CMYK-Daten können Farbunterschiede sowohl am Monitor, als auch bei Druckergebnissen vorkommen.

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19. Gerichtsstand

20.1 Auf alle Verträge mit EinickeArt ® ist Deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist die Stadt Düsseldorf.

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20. Schlussbestimmungen

21.1 Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder (teil-)unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Ergänzend gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich vereinbaren.

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